AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Seminar-Veranstalterin nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Der Kunde ist für das Verhalten seiner Teilnehmenden zuständig.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Veranstalterin absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Veranstalterin bietet Coachingveranstaltungen und Workshops/Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von der Veranstalterin unter anderem in ihrer Internetpräsenz und von dieser sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Die Veranstalterin bietet Workshops zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen und zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung an.
3.Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit der Veranstalterin kommt durch die Übermittlung einer Buchung auf dem Postweg, per elektronische Post (E-Mail/Social Media) oder durch mündliche Absprache (persönlich und per Telefon) zustande. Dies ist der Fall, sobald ein explizites Datum für das Seminar festgelegt wurde.
3.2 Jeder Kunde erhält nach Eingang seiner Buchung ein Bestätigungsschreiben per E-Mail.
3.3 Die Buchung ist verbindlich.
3.4 Die Veranstalterin behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.5 Das Rücktrittsrecht besteht für die Veranstalterin jedoch nur, wenn sie die zu dem Rücktritt führenden Umstände darlegen und dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Eine im Voraus gezahlte Vergütung wird unverzüglich zurückerstattet bzw. auf Wunsch des Kunden für das Ersatzangebot verwendet.
3.6 Der Kunde erklärt sich mit der Buchung einer Leistung bei der Veranstalterin bereit, in ihrer Internetpräsenz unter dem Reiter "Kooperationen" mit dem firmeneigenen Logo aufgelistet zu werden.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Vergütung für die jeweilige Veranstaltung entspricht der vorab vereinbarten Summe zwischen Kunde und Veranstalterin. Die Seminarkosten können variieren und sind nicht tabellarisch festgelegt. Der Kunde zahlt die Vergütung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
4.3 Barauslagen und besondere Kosten, die der Veranstalterin auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der Veranstalterin und dem Kunden.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Kunden nicht in Anspruch genommen, so behält sich die Veranstalterin vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist. Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt die Veranstalterin die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung. Im Falle einer Krankheit seitens der Veranstalterin werden sämtliche im Voraus gezahlten Leistungen dem Kunden innerhalb einer Woche zurücküberwiesen oder für einen Ersatztermin verwendet.
Bei Absage durch den Kunden ab 4 Wochen vor Seminarbeginn ohne triftigen Grund wird eine Ausgleichszahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Seminargebühren erhoben.
Bei Absage durch den Kunden ab 2 Wochen vor Seminarbeginn ohne triftigen Grund wird eine Ausgleichszahlung in Höhe von 80 % der vereinbarten Seminargebühren erhoben.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmende verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, sodass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. Hierzu zählen ebenfalls rassistische, sexistische oder homophobe Anmerkungen. In diesem Fall behält sich die Veranstalterin vor, den Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Gebühr dennoch in Rechnung zu stellen.
6.2 Die Seminarleitung ist gegenüber den Teilnehmenden für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
7. Spezielle Teilnahmebedingungen
7.1 Die Teilnahme an den Seminaren der Veranstalterin dient der eigenen Schulung des Teilnehmenden. Daher ist der Teilnehmende durch die Teilnahme grundsätzlich nicht berechtigt, die gelehrten und vermittelten Inhalte in eigenen Seminaren weiter zu geben.
7.2 Die Seminare der Veranstalterin basieren auf der Schulung der Teilnehmenden an den Veranstaltungsterminen selbst. Daher ist es den Teilnehmenden ohne die schriftliche Genehmigung des Veranstalters nicht erlaubt, Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltungen zu erstellen. Das Urheberrecht des Veranstalters ist zu achten.
7.3 Die Teilnahme ist lediglich denjenigen gestattet, für die die Leistung gebucht wurde, nicht aber für deren Vorgesetzte, Leitungen und Teamenden.
7.4 Die Veranstalterin haftet nicht für durch Atem-, Yoga- und andere Bewegungs-Übungen entstandene Schäden. Die Einschätzung des gesundheitlichen Zustandes und somit der Teilnahme an derartigen Übungen liegt beim Teilnehmenden selbst.
8.Verschwiegenheitspflicht
Die Veranstalterin verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmenden/Auftraggebers/Kunden Stillschweigen zu bewahren.
9. Haftung
9.1 Die Veranstalterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Veranstalterin in demselben Umfang.
9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9.3 Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die als Folge von Atem- und Entspannungsübungen entstehen.
9.4 Die Veranstalterin verfügt über keine Aufsichtspflicht für die Teilnehmenden und entzieht sich demnach der Pflicht, dem unerlaubten Entfernen von Teilnehmenden von der Veranstaltung nachzugehen. Dennoch wird die Abwesenheit von Teilnehmenden dem Kunden unverzüglich gemeldet.
Stand: 20.02.2022